Energieausweis
Eingetragen am Juni 15, 2009 in der Kategorie Energie
Immobilien: Hilfe für Mieter und Käufer
Wer ab 1. Juli 2008 ein Haus oder eine Wohnung verkaufen, vermieten oder verpachten will, muss einen Energieausweis vorweisen können. Dies gilt zunächst für Häuser, die vor 1965 gebaut wurden – für jüngere ist der Ausweis ab 1. Januar 2009 Pflicht. Ähnlich der Farbskala des Energielabels auf Elektrogeräten gibt der Pass Mietern bzw. Käufern Aufschluss über die energetische Qualität der Immobilie und lässt Rückschlüsse auf die Kosten für Heizung und Warmwassser zu.
Dem Eigentümer wird so der Sanierungsbedarf aufgezeigt. Der Ausweis wird entweder nach Verbrauch ausgestellt – auf Basis der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Aussagekräftiger ist die Berechnung nach Energiebedarf. Diese ist jedoch nur für Häuser bis zu vier Wohnungen vorgeschrieben, die vor 1977 gebaut wurden. Mietern dürfen für den Pass keine Kosten berechnet werden.
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