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Einlagensicherung

Eingetragen am Juli 2, 2009 in der Kategorie Finanzierung, News

Erhöhung der Einlagensicherung

die gesetzliche Entschädigung erhöht sich ab 01.06.2009 auf 50.000 Euro anstatt der bisherigen 20.000 Euro, die darüber hinaus noch mit einem Selbstbehalt von zehn Prozent der Schadenssumme versehen war.

Ab 2011 klettert der Betrag sogar auf 100.000 Euro. Auch die Wartezeit auf die Entschädigung wird kürzer: Anleger können künftig nach 30 Tagen mit der Rückzahlung des Geldes rechnen.

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