Hausbetreuung

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Informationen und Empfehlungen

Eigenbedarf

Eingetragen am Mai 25, 2009 in der Kategorie Urteile

Eine Kündigung aus Eigenbedarf ist für jeden Mieter ein "Schreckensszenarium". Wehren kann man sich kaum, und das Recht auf eine Ersatzwohnung ist nicht auf Dauer sicher.

Ein Wohnungsbesitzer ist nur zeitlich begrenzt dazu verpflichtet, einem Mieter nach einer Kündigung aus Eigenbedarf eine Ersatzwohnung anbieten. Eine alternative Unterkunft müsse nur während der Kündigungsfrist dem Mieter vorgeschlagen werden, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Darüber hinaus müsse der Vermieter eine freie Alternativwohnung nicht anbieten. Die Richter gaben damit der Räumungsklage eines Testamentsvollstreckers recht. Dieser hatte für eine Erbin im Juni 2005 eine Eigenbedarfskündigung für eine Wohnung in München ausgesprochen. Der Deutsche Mieterbund kritisierte das Urteil als eindeutige Schwächung der Mieterposition. (Az. VIII ZR 292/07).

Schützenhilfe aus Karlsruhe bekommen Mieter auch im Fall, wenn der Vermieter sein Eigentum für sich selbst oder seine Familie nutzen will. Will der Vermieter wegen Eigenbedarf dem Mieter kündigen, gelten dabei klare Regeln:

Kündigt der Vermieter wegen Eigenbedarfs, muss er dem Mieter eine vergleichbare, ihm gehörende, im selben Haus oder in derselben Wohnanlage befindliche, leer stehende Wohnung anbieten. Tut er es nicht, ist die Kündigung wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam, entschied der BGH (Az. VIII ZR 276/02). Hat er keine andere Wohnung, hat der Mieter Pech.

Aber: Die Pflicht, eine leer stehende Wohnung anzubieten, besteht nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, so die Richter in einer weiteren Entscheidung (Az. VIII ZR 311/02).

Informationspflicht des Vermieters
Der Vermieter muss den gekündigten Mieter informieren, wenn der behauptete Eigenbedarfsgrund später wegfällt. Diese Hinweispflicht besteht ebenfalls nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, urteilte derBGH (Az. VIII ZR 339/04). Diese Entscheidung hat auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt (1 BvR 31/06).

Abrisspläne: Kein Eigenbedarf
Findet der Mieter heraus, dass er der Abrissbirne weichen soll, hat er gute Karten, in der Wohnung zu bleiben. „Der ersatzlose Abriss eines Gebäudes ist keine wirtschaftliche Verwertung“, sagten die BGH-Richter. Damit hat der Vermieter keinenKündigungsgrund (BGH, Az. VIII ZR 188/03).

Tipp: Wer sich gegen so ein Vorgehen von Vermieterseite absichern will, sollte auf eine schriftliche Vereinbarung dringen. Die Abmachung, „auf eine Kündigung wegen Eigenbedarfs wird verzichtet“, schützt Mieter laut BGH vor der Vertragsbeendigung nur, wenn beide unterschrieben haben (Az. VIII ZR 223/06).

Preiserhöhungen bei Gas

Eingetragen am Mai 25, 2009 in der Kategorie Energie, Frage und Antwort, Urteile

Der Bundesgerichtshof hat Regelungen bei „Sonderverträgen“ gekippt,  Verbraucher können sich künftig besser gegen Preiserhöhungen der Gasversorger wehren.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Recht der Gasversorger eingeschränkt, die Preise einseitig zu erhöhen. Das Urteil des Karlsruher Gerichts vom Mittwoch betrifft eine Klausel in einem sogenannten „Sondervertrag“, die dem Versorger das Recht zur Anhebung der Preise einräumte und dafür pauschal auf die Regeln für Tarifkunden verwies. Die Klausel sei nicht hinreichend klar und verständlich, weil sie nicht deutlich mache, in welchem Umfang die Preise erhöht werden dürften (Az. VIII ZR 274/06).

Hauskauf Für und Wider

Eingetragen am Februar 26, 2009 in der Kategorie Finanzierung, Frage und Antwort

Angesichts "taumelnder" Börsen und "kriselnder" Banken fürchten viele Menschen um ihr Geld, suchen nach sicheren Anlagen. Wäre jetzt nicht der richtige Zeitpunkt, um sein Erspartes in "Stein auf Stein" zu investieren – sich also eine Immobilie zu kaufen?

Wie immer im Leben gibt es Vor- und Nachteile. Die Immobilienpreise sind in Deutschland eher niedrig, Käufer laufen in den meisten Regionen keine Gefahr, ihr Geld in ein völlig überteuertes Haus zu stecken. Egal ob vermietet oder selbstgenutzt – ein Haus gehört zu den sogenannten Sachwerten. Das bedeutet: Anders als Geld kann es nicht vollkommen wertlos werden. Mehr noch: Ein Haus bietet auch einen Schutz vor Inflation. Denn steigt das allgemeine Preisniveau, ziehen die Mieten mit.
Wer im eigenen Haus wohnt, bleibt dagegen vor Mieterhöhungen verschont.

Gesetzesreformen

Eingetragen am Februar 25, 2009 in der Kategorie News, Urteile

Die wichtigsten Gesetzesreformen

Diese Reformen verändern auch die Verwaltungspraxis. Gesetzliche Neuregelungen und rechtliche Änderungen wirken sich auch auf die Verwaltungspraxis aus.

Als Vermieter, Verwalter und Unternehmer müssen Sie sich rechtzeitig über alle Änderungen im Immobilienbereich und Steuerrecht sowie weitere Reformen informieren.

  • Energieeinsparverordnung
  • Erbschaftsteuerreform
  • Erneuerbare-Energien-Gesetz
  • Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (Bund)
  • Forderungssicherungsgesetz
  • Heizkostenverordnung
  • Wertermittlungsverordnung

Wichtige Urteile

Eingetragen am Februar 25, 2009 in der Kategorie Urteile

Elektrik regelmässig überprüfen, muss dass der Eigentümer? BGH vom 15.10.2008, VIII ZR 321-07 Kann der Mieter eigenmächtig Mängelbeseitigung vornehmen? BGH, Urteil v. 16.1.2008, VIII ZR 222-06 Viel hat der BGH zu den Schönheitsreparaturen entschieden, wie sieht es bei Gewerbemitverträgen aus? BGH, Urteil v. 8.10.2008, XII ZR 84-06 Im Mietvertrag haben Sie mit dem Mieter eine Farbe für den Anstrich vereinbart? Was sagt der BGH zu Ihren Vorgaben? BGH, Urteil v. 22.10.2008, VIII ZR 283-07

suche-in-berlin

Eingetragen am Februar 25, 2009 in der Kategorie Dienstleistung|Empfehlung, Frage und Antwort

Berlin hat 12 Verwaltungsbezirke

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