Energieausweis
Energiepass
kleiner Ratgeber zum Energieausweis – Wer gut informiert ist, kann unnötige Kosten vermeiden
Seit dem 1. Juli 2008 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude Pflicht, die bis 1965 fertig gestellt wurden, sofern diese verkauft oder vermietet werden.
Für alle jüngeren Wohngebäude muss dieser Ausweis dem potenziellen Käufer oder Mieter erst ab dem 1. Januar 2009 zugänglich gemacht werden. Wer keine Termine und Fristen verpassen, keine unnötigen Kosten tragen und nicht auf unseriöse Angebote reinfallen möchte, sollte sich rechtzeitig gut informieren.
Der Energieausweis soll nach dem Willen der Bundesregierung Käufer und Verkäufer sowie Mieter und Vermieter darüber informieren, wie viel Energie ein Gebäude für die Beheizung und Warmwasserbereitung benötigt. Es gibt zwei Arten von Ausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.
Beim Verbrauchsausweis wird der Energieverbrauch aufgrund tatsächlicher Werte aus der Vergangenheit angegeben. Beim Bedarfsausweis hingegen wird der Energiebedarf eines Hauses auf Basis baulicher Daten ermittelt. Das zweite Verfahren ist wesentlich aufwändiger und der Bedarfsausweis somit entsprechend teuer.
Je nach Art des Energieausweises enthält dieser auch Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen. Wir raten jedoch davon ab, allein aufgrund dieser Angaben umfangreiche und teure Baumaßnahmen in Auftrag zu geben. Die individuelle Beratung vor Ort durch einen professionellen Energieberater könnten diese Angaben nicht ersetzen.
Wer mehr zum Thema Energieausweis erfahren möchte, setzt sich bitte mit uns in Verbindung und vereinbart einen Beratungstermin.
