Kündigungsfrist
Eingetragen am Mai 25, 2009 in der Kategorie Frage und Antwort, Urteile
Kündigung: Samstag zählt mit
Bei der Frage, bis wann die Kündigungserklärung dem Vermieter vorliegen muss, damit der laufende Monat noch mitzählt, gilt der Samstag als Werktag.
Generell muss die Kündigung bis zum dritten Werktag des folgenden Monats beim Vermieter eingehen – idealerweise per Einschreiben mit Rückschein oder per Boten.
Im zu entscheidenden Fall fiel der letzte Tag eines Monats auf einen auf einen Freitag. Der Mieter rechnete jedoch den Samstag als Wochenendtag nicht dazu und gab seine Kündigung erst am Montag beim Vermieter ab.
Zu spät, urteilten die Richter. Der Samstag ist als Werktag bei der Frist mitzurechnen (BGH, Az. VIII ZR 206/04). Der Mieter musste daher einen Monat länger Miete zahlen. Offen gelassen hat der Bundesgerichtshof aber, ob das auch gilt, wenn der letzte Tag der Frist auf einen Samstag fällt.

…endlich mal auch für den Mieter bindend. Was habe ich mich schon über den Samstag als Werktag geärgert, zumal die Mieter am Samstag auch darauf bestehen, die Wohnung zurück zu geben.