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Preiserhöhungen bei Gas

Eingetragen am Mai 25, 2009 in der Kategorie Energie, Frage und Antwort, Urteile

Der Bundesgerichtshof hat Regelungen bei „Sonderverträgen“ gekippt,  Verbraucher können sich künftig besser gegen Preiserhöhungen der Gasversorger wehren.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Recht der Gasversorger eingeschränkt, die Preise einseitig zu erhöhen. Das Urteil des Karlsruher Gerichts vom Mittwoch betrifft eine Klausel in einem sogenannten „Sondervertrag“, die dem Versorger das Recht zur Anhebung der Preise einräumte und dafür pauschal auf die Regeln für Tarifkunden verwies. Die Klausel sei nicht hinreichend klar und verständlich, weil sie nicht deutlich mache, in welchem Umfang die Preise erhöht werden dürften (Az. VIII ZR 274/06).

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